Das Sportgericht des halleschen Fußballverbands (SFV Halle) hat infolge mehrerer Vorkommnisse mit Gewalttaten und Spielabbrüchen mehrheitlich empfindliche Geldstrafen und teilweise lange Sperren verhängt.

„ Zwar blieben die Sportrichter dabei in ihren Urteilen jeweils unter dem maximal möglichen Strafmaß, die Fallhöhe dürfte aber aufhorchen lassen“, meint Spielausschussvorsitzender Sven Wunderlich. „Natürlich tut das den betroffenen Vereinen sicher sehr weh. Ich freue mich trotzdem, dass das Sportgericht ein deutliches Zeichen gegen Gewalt setzt.“ Es sei Aufgabe der Vereine, noch viel intensiver dafür zu sorgen, dass nur solche Spieler eingesetzt werden, vor denen sich Gegenspieler und Schiedsrichter nicht fürchten müssen. „Wer durch impulsives oder aggressives Verhalten auffällt, ist im Mannschaftssport fehl am Platz. Diese Erkenntnis muss endlich ins Bewusstsein rücken“, ergänzt SFV-Präsident Thomas Paris. Erst jüngst hatte der Verband angekündigt, das Anzeigen von Gewalttaten auch dann zu forcieren, wenn die Betroffenen selbst zu zögerlich oder verängstigt sind.

Auch der Schiedsrichterausschuss begrüßt die Härte der Urteile. Dessen Vorsitzender Marcel Theumer sagt: „Sorge tragen für einen geregelten Spielablauf, dazu ein halber Pädagoge sein müssen, und das für überschaubare Aufwandsentschädigung. Und dann noch Sündenbock sein? Nein, danke!“

Diese fünf vergleichsweise bedeutsamen Urteile aus jüngerer Zeit sind es, die nun zu Strafen von insgesamt zu 2.471 Euro inklusive Verfahrenskosten führen:

  • Ein Spieler vom Reideburger SV beleidigt und bedroht Gegenspieler, versucht nach dem Spiel mit hoher Aggression einen tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter, kann nur mühsam zurückgehalten werden und schlägt hierbei einen Gegner: ein Jahr Sperre, 500 Euro Strafe
  • Der Kapitän von Kine em rastet nach einem ausbleibenden Elfmeterpfiff aus, beschimpft den Schiedsrichter als Nazi, der „sich mal eine Brille kaufen“ soll, greift ihm an die Taille und schiebt ihn weg, provoziert noch dazu durch Ballwegschlagen und lautstarken Protest den Spielabbruch: 4 Monate Sperre, 500 Euro Geldstrafe
  • Nach dem Führungstreffer seiner (!) Mannschaft in der letzten Minute sieht ein gelb vorbelasteter Spieler der ESG Halle für unsportliche Kommentierung („Haha, nicht mal du konntest das verhindern!“) Gelb-Rot. Daraufhin streckt er den Schiedsrichter mit einer Kopfnuss krankenhausreif zu Boden: Spielwertung 3:0 für den Gegner, ca. 20-monatige Sperre bis Ende 2026, 500 Euro Geldstrafe
  • Bereits in der 23. Spielminute erhält ein besonders verhaltensauffälliger Spieler von Kine em Gelb-Rot – und reagiert sich durch Bedrohungen („Ich mach den Schiri kaputt!“), Beleidigungen („Schiri, Bastard!“) und dem Wurf einer Trinkflasche in die gegnerische Coachingzone ab: ca. 5 Monate Sperre, 300 Euro Geldstrafe
  • Kurz vor der Halbzeit wird dem Schiedsrichter ein ausbleibender Freistoßpfiff zum Verhängnis. Für „Dummes Schiri-Schwein, das war doch ein Foul!“ gibt es Rot für den Spieler vom FSV 67 II. Dieser will dem Schiri die Karte aus der Hand schlagen. Nachdem der Referee das Spiel daraufhin abbricht, setzt der Spieler dem Schiri bis in die Kabine nach, es kommt zu Beleidigungen („Nazischwein“, „Spast“) samt Morddrohungen („Wenn ich dich draußen treffe, schlage ich dich tot!“): ca. 14 Monate Sperre, 300 Euro Geldstrafe

Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version hatten wir beim letzten Urteil eine viel niedrigere Sperre angegeben. Der Spieler ist aber  – angesichts des beschriebenen Vorfalls wenig überraschend – bis ins nächste Jahr gesperrt.