Einem vor dem Verbandssportgericht des FSA (Fußballverband Sachsen-Anhalt) ausgehandelten Vergleich haben der Stadtfachverband Fußball Halle (SFV Halle) und der hallesche Fußballverein Kine em am 28. März zugestimmt. Heute (9.4.2024) ist das zugehörige offizielle Dokument eingegangen – und in Halle hofft man auf eine erfolgreiche Rückkehr in den geregelten Spielbetrieb zur neuen Saison.

Die Regelungen im Detail

  • Alle (also sowohl ausgetragene als auch unabhängig vom jeweiligen Grund entfallene) Pflichtspiele der Ersten Herrenmannschaft von Kine em in dieser Saison werden annulliert, künftige Saisonspiele werden nicht ausgetragen. Dadurch erhält die Tabelle ihre Aussagekraft im Wesentlichen zurück.
  • Die Mannschaft kann in der Folgesaison wieder in der Stadtoberliga antreten. Freundschaftsspiele sind ab sofort wieder möglich.
  • Die zweite Herrenmannschaft nimmt ab sofort wieder am Spielbetrieb teil. Kein festgespielter Spieler der Ersten darf bei der Zweiten an Pflichtspielen teilnehmen.
  • Pflichtspiele der zweiten Mannschaft werden für den Rest der Saison mit Schiedsrichter-Assistenten besetzt. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt Kine em – auch bei Auswärtsspielen. Bei Auswärtsspielen darf die Heimmannschaft entscheiden, ob die Zweite von Kine em Zuschauer mitbringen kann.

Hintergrund: Was war zuvor passiert?

Seit Anfang Oktober herrschte Ungewissheit in Halles Stadtoberliga: Wie weiter mit Kine em, dem Verursacher eines Spielabbruchs nach Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter und vielen Roten Karten, der auch zuvor schon mehrere Spielabbrüche verschuldet hatte? Auf eine kurze organisatorische Unterbrechung folgte zunächst kein Spielverbot, die Urteile ließen monatelang auf sich warten. Ein Spiel fand dann unter hohen Sicherheitsauflagen wieder statt, seither mündete die kollektive Verweigerung der Liga-Konkurrenz in strafbare Nicht-Antritte, die den kurdisch geprägten Verein am Grünen Tisch auf Platz 1 beförderten. Ende Februar folgte das Urteil, das ein zweimonatiges Spielverbot vorsah. Waren zuvor die Gegner für deren Verweigerung bestraft worden, wurden Kontrahenten nunmehr willkürlich begünstigt. Der SFV Halle legte Berufung ein, weil die Tabelle nur noch Makulatur war. Das Verbandssportgericht reagierte per Einstweiliger Verfügung – mit einem sofortigen Spielverbot für beide Männermannschaften, das bis zur Findung des hier beschriebenen Vergleichs andauerte.