Unseren Beitrag aus der Vorwoche hatten wir kurz nach dessen Erscheinen wieder aktualisieren müssen. Zunächst hatten wir ausgeführt, dass für Duschen und Umkleiden die 2G-Regel zur Anwendung kommt und „nur“ Getestete keinen Zutritt mehr zu Innenräumen hätten.

Das Sportministerium hatte dem Landessportbund auf dessen Anfrage hin aber nahezu zeitgleich eine andere Interpretation verschickt. Fazit, vereinfacht ausgedrückt: 2G bezöge sich auf Sport im engeren Sinne, aber nicht aufs Duschen oder Umziehen.

Diese Auslegung haben wir umgehend nachgeliefert.

Heute nun (3.12.) die neuerliche Rolle rückwärts. 2G gelte doch für Innenräume diese Art. Schließlich – und in der Sache ist die Begründung durchaus logisch nachvollziehbar! – gehe es ja in erster Linie nicht um die Frage, wie nun „Sportbetrieb“ genau zu definieren ist, sondern in welchen Kontexten die Aktiven auf (zu) engem Raum beisammen sind.

Offenbar hat nun hier das eine Ministerium (Gesundheit) dem anderen (Sport) nachträglich tüchtig auf die Finger geklopft, so jedenfalls kann man das aus der heutigen Information des Landessportbunds getrost herauslesen.

Für uns Fußballer heißt das: Draußen ist für Training nicht einmal 3G erforderlich (wohl aber Hygieneregeln und Kontakterfassung), drinnen gilt strikt 2G.

Mal sehen, wie lange…

Der kleine, aber feine „Draußen-Drinnen-Unterschied“…