Kaum ist das kontaktlose Training wieder möglich gewesen, wird es nun durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im wahrsten Sinne wieder „ausgebremst“. Während der erste Entwurf zunächst keinen Rückwärtsgang vorsah, treffen die verabschiedeten Regeln den Lokalsport nun empfindlich: Nur noch Jugendliche bis 14 Jahren dürfen in Fünfergruppen (plus Trainer*in) weiter kontaktlos trainieren. Die Hürden liegen hoch: Die Betreuer müssen einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, ein Selbsttest reicht hierbei nicht aus.

Dies erfordert ein neuerliches Update des Hygienekonzepts. Der SFV Halle befindet sich schon in intensiven Abstimmungen mit der Stadt.  Das bisherige Hygienekonzept gilt durch das heutige Inkrafttreten der „Bundesnotbremse“ (23.4.21) ab sofort nicht mehr.

„Wir gehen davon aus, schon am Montag eine von der Stadt bestätigte Version veröffentlichen zu können. Leider wird das Update dann nur für den Nachwuchs ernstzunehmende Optionen bieten“, bedauert SFV-Präsidiumsmitglied Marcel Theumer, der sich zur Stunde in regem Austausch mit den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung befindet. Näheres sei derzeit noch nicht spruchreif – Theumer zufolge sei das Teamwork zumindest innerhalb der Stadtgrenzen aber hervorragend: „Es ist klar zu sehen, dass die Stadt tut, was sie kann und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – großes Verständnis für die Fußballer der Stadt aufbringt.“

In Richtung Bundespolitik gibt indes SFV-Präsident Thomas Paris zerknirscht zu Protokoll, dass „man doch nicht aller zwei Wochen ein neues Konzept entwickeln könne“. Wie seine Amtskollegen in anderen Kreisen verweist er auf gleich mehrere vom DFB vorgetragene Forschungsergebnisse, denen zufolge der Draußen-Sport Fußball (zumal mit guten Hygienekonzepten) kein Treiber des Infektionsgeschehens sei.

Update 26.4.: Das Konzept ist abgestimmt und veröffentlicht. Abweichend zu diesen noch unverbindlichen Angaben gilt die Trainingserlaubnis nur für Kindergruppen UNTER 14 Jahren, nicht EINSCHLIEßLICH 14 Jahren. Hingegen ist es ausreichend, den Nachweis durch Auskunft über einen negativen Selbsttest zu führen.