Schön aufgeschrieben vom Landessportbund und daher hier gleich auf deren Text verlinkt: Gemäß aktueller Verordnung ändert sich insgesamt kaum etwas – nur wenn Nachwuchs-Teams mit Kids zwischen 6 und 18 Jahren in den Weihnachtsferien mehr vorhaben als einfach nur Training an der frischen Luft (konkreter: Training in der Halle; Nutzung von Kabinen; Testspiele), unterliegen sie in den Ferien einer Testpflicht. Hintergrund: Es wird zu Schulzeiten von regelmäßiger Testung in Schulen ausgegangen, die nun nicht stattfindet. Also muss überall dort, wo sonst 2G/3G erst Ü18 herrscht, nun auch der Nachwuchs zumindest offiziell getestet sein.