Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,

Es folgen die aktuellen Regelungen Sportbetrieb nach der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 14. SARS-CoV-2-EindV in der aktuellen Fassung in Verbindung mit der aktuell gültigen 6. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale,  insbesondere auf das Thema: Testung bei Wettkämpfen hinweisen.

Grundsätzlich – für alle Arten Sportbetrieb

–        Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1

–        Festlegung der Höchstbelegung der Sportstätte erfolgt durch den Betreiber

–        Einhaltung Mindestabstand von 1,5 Metern, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht

–        Nutzung Duschen und Umkleiden unter Einhaltung Hygieneregeln ist zulässig

 

Trainingsbetrieb

–        Unter Einhaltung der grundsätzlichen Regelung möglich (s.o.)

–        Keine Testpflicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wettkampfbetrieb / Spielbetrieb / Sportveranstaltungen

–        Unter Einhaltung der grundsätzlichen Regelung möglich (s.o.)

–        Anwesenheitsnachweise zur Kontaktnachverfolgung

–        Testpflicht besteht für alle Teilnehmer an Wettkämpfen = Sportler

–        Ausgenommen von der Testpflicht sind:

o            Kinder und Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr

o            vollständig geimpfte und genesene Personen

 

Sportveranstaltungen – die über den regulären Spielbetrieb / Wettkampfbetrieb hinausgehen

–        Hygienekonzept ist erforderlich – zur Prüfung beim FB Sport einreichen

–        auf kommunalen Sportstätten:

o   Personenbegrenzung / Zuschauerzahl ist mit dem Fachbereich Sport abzustimmen

–        Empfehlung: 3G-Regel für alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen (Sportler, Zuschauer, Personal)

 

Mit dem Anstieg von Infektionszahlen und einer infolge zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems, sind natürlich auch kurzfristig rechtliche Änderungen möglich, die dann zu beachten sind.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Sport gerne zur Verfügung.