Seit Montag (8.3.) gilt in Sachsen-Anhalt die 10. Eindämmungsverordnung, die auch Lockerungen für den Trainingsbetrieb beschreibt. Nach anfänglichen Irritationen ist seit gestern (9.3.) auch geklärt, dass dadurch auch Fußballtraining unter bestimmten Umständen wieder gestattet ist. Darüber hatten der Landesverband FSA und der Landessportbund bereits berichtet. Auch der Stadtfachverband Halle steht, nach einer gestrigen Präsidiumssitzung, mit einer Nachricht dazu („Kontaktlos“ in Kleingruppen: Trainingsbetrieb für Halles Fußballer wieder möglich) bereits in den Startschuhen.

Allerdings bitten wir aus einem wichtigen Grund noch um etwas Geduld. Als „Verband an der Basis“ wollen wir unbedingt vermeiden, dass der fröhlichen Botschaft wegen ungeklärter Details sogleich Ernüchterung auf lokaler Ebene folgt, zum Beispiel wenn die Stadt Halle Detailfragen zur Umsetzung anders beurteilt. Anders ausgedrückt: Der Verordnungstext des Landes ist – besonders hinsichtlich der Mannschaftssportarten – stark interpretationsbedürftig. Wie genau muss „kontaktloses“ Training umgesetzt werden, damit es nicht „kassiert“ wird? Aus diesem Grund hat der SFV Halle entschieden, die Meldung über Lockerungen nicht ohne eine mit der Stadtverwaltung erörterte bzw. mitgetragene neue Fassung des Hygienekonzepts zu veröffentlichen. In dieser sind konkrete Anforderungen zum möglichen Trainingsbetrieb vorgesehen, die für unsere Vereine Klarheit schafft. Die Absprachen mit der Stadt laufen derzeit noch. Aus dem letzten Lockdown wissen wir aber, dass auch die Stadt hier vergleichsweise schnell und im Interesse des örtlichen Fußballs entschieden hat.