Die Landesregierung hat am 27.11.2020 die 3. Änderung der 8. Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit werden die von Bund und Ländern am 25.11.2020 gefassten Beschlüsse nun in Landesrecht umgesetzt. Gültigkeit hat diese Änderung bis 20.12.2020 und erlaubt somit den Trainingsbetrieb in Kleingruppen bis 5 Personen (inklusive Betreuer oder Trainer). Die Stadt Halle (Saale) hat dazu am 29.11.2020 folgendes Statement in ihrer täglichen Pressekonferenz abgegeben:

Zu den Trainingsbedingungen des organisierten Sportbetriebes von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Kleingruppen bis maximal fünf Personen, einschließlich des Trainers oder Betreuenden:

Zugelassen in der Stadt Halle ist hier der Betrieb im Freien auf Sportplätzen. Die Sporthallen bleiben für die Kleingruppen geschlossen. Sport in geschlossenen Hallen ist nach Meinung des Pandemiestabes im Moment das falsche Signal. Wir werden diese Entscheidung aber stetig überprüfen und dem sich veränderden Infektionsgeschehen anpassen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.

Somit ist es allen Vereinen, des SFV Halle, im Freien gestattet den Trainingsbetrieb unter der Voraussetzung der Einhaltung der geänderten 8. Eindämmungsverordnung wieder auf zu nehmen. Vereine welche Nutzer eine städtischen Sportanlage sind, müssen einen Antrag bei der Stadt Halle stellen. Die Stadt Halle behält sich Änderungen in Bezug auf Grundlage der Inzidenzwerte vor.

Wir bitten alle Vereine, die An- und Abreise der Kinder und Betreuer so zu organisieren, dass kein Kontakt zwischen den Trainingsgruppen zu Stande kommt. Des Weiteren ist es nur erlaubt pro Großfeldhälfte eine Trainingsgruppe trainieren zu lassen.

Die wichtigsten Grundlagen einen Blick:

  • Eine Kleingruppe besteht aus maximal 5 Personen (einschließlich Trainer/ Betreuer)
  • Ein Wechsel zwischen den Gruppen während einer Trainingseinheit ist NICHT möglich
  • Duschen und Umkleidekabinen müssen gesperrt bleiben
  • Führen von gruppenbezogenen Teilnehmerlisten zum Training
  • Zuschauer (auch Eltern) sind nicht zugelassen – Kinder sind bis maximal zum Eingang der Sportanlage zu begleiten und dort auch wieder abzuholen
  • Die Abstandsregeln außerhalb der Trainingseinheit sind zu beachten (1,5m Abstand)
  • Verzicht auf körperliche Begrüßungs- und Jubelrituale (Verzicht auf shake hands)
  • Verzicht auf den Besuch der Sportanlage bei Krankheitssymptomen

Präsidium SFV Halle