Zusatz zum Hygienekonzept des SFV Halle vom 11.07.2020

Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,
liebe Fußballer*innen,

aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen in unserer Stadt haben wir als Präsidium des Stadtfachverband Fußball Halle in Zusammenarbeit mit der Stadt Halle (Saale) folgende Zusatzbeschlüsse zum bereits bestehenden Hygienekonzept beschlossen.

  1. Ab sofort müssen alle Vereine des Stadtfachverband Fußball Halle eine Anwesenheitsliste für alle sich nicht auf dem Spielformular befindlichen Personen erstellen und diese 4 Wochen unter Einhaltung der DSGVO und der 8. Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt aufbewahren und danach vernichten. Diese Liste ist zu Zwecken der Nachverfolgung verpflichtend. Es wird verschärft Kontrollen, bezüglich der Einhaltung des Hygienekonzepts und diesem Zusatz zum Hygienekonzept, durch die Stadt Halle (Saale) geben.
  2. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist verpflichtend, sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss eine Mund-und Nasenbedeckung getragen werden.
  3. In den Umkleidekabinen bzw. im Funktionsgebäude muss eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.
  4. Auf das Duschen sollte im eigenen Interesse verzichtet werden.
  5. Bitte informiert die gegnerischen Vereine aus anderen Kreisen über den Zusatz!

Alle Vereine des SFV Halle verpflichten sich diesen Zusatz zum Hygienekonzept vom 11.07.2020 anzuerkennen. Die Anerkennung erfolgt über das DFB Net Postfach an die Geschäftsstelle des Stadtfachverband Fußball Halle und gilt bis auf Widerruf.

Wir alle möchten dass wir weiterhin Fußball spielen dürfen, hierzu benötigen wir eure Eigenverantwortung und müssen diesen Zusatz zum Hygienekonzept erlassen.

Präsidium

Stadtfachverband Fußball Halle