Hartmut List
Hartmut ListVorsitzender Sportgericht
Schulstraße 15
06193 Petersberg
OT Gutenberg

Mobil:
0170 5442717

Telefon:
034606 29006 (p)

Telefon:
0345 5143247 (d)

Sascha Händel
Sascha HändelBeisitzer
Weidenplan 19
06108 Halle

Mobil:
0170 2406069

Telefon:
0345 27983192

Yusuf Aydinbas
Yusuf AydinbasBeisitzer
Mark Habermann
Mark HabermannBeisitzer
Paul-Suhr-Straße 70
06130 Halle

Mobil:
0173 3534412

Telefon:
0345 29496733

Janis Müller
Janis MüllerBeisitzer
Am Steintor 9
06112 Halle

Mobil:
0176 46145107

Organisation und Zuständigkeiten des Sportgerichtes des SFV Halle

Organisation und Zuständigkeiten des Sportgerichtes des SFV Halle

Da laut § 2 Ziffer 2 der ReuVO in der Regel durch Einzelrichter entschieden wird, gelten grundsätzlich folgende Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von allen sportgerichtlichen Verfahren auf Antragstellung der Staffelleiter bzw. deren Ausschussvorsitzenden:
  • Feldverweise, Nichtantreten, Unberechtigtes Mitwirken lassen von Spielern, Vorfälle im Zusammenhang mit dem Spiel (wo die Strafbefugnis der Verwaltungsorgane ausgeschöpft ist)
Sportkamerad Hartmut List – Stadtoberliga sowie Pokalspiele der Männer (Stadtpokal)
Sportkamerad Yusuf Aydinbas – Stadtliga der Männer
Sportkamerad Sascha Händel – 1. Stadtklasse der Männer und Reservepokal der Männer
Sportkamerad Janis Müller – 2. Stadtklasse der Männer sowie Vergehen von Trainern + Offiziellen im Männerspielbetrieb
Sportkamerad Mark Habermann – Spielbetrieb der Nachwuchsmannschaften
  • Bei Abwesenheit (Urlaub etc.) bzw. ist von einem Sportrichter der eigene Verein betroffen, wird dem Staffelleiter / Ausschussvorsitzenden ein entsprechender Vertreter mitgeteilt.
  • Wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, verweist der Einzelrichter diese Rechtssache an den Vorsitzenden des Sportgerichtes des SFV Halle. Daraufhin wird entschieden, ob das Sportgericht in Kollegialbesetzung dieses Verfahren schriftlich oder gar mündlich weiterführt.
  • Bei allen sonstigen Anträgen oder Rechtsbehelfen wird durch den Vorsitzenden die Bearbeitungs- bzw. Verfahrensart geprüft sowie der zuständige Bearbeiter festgelegt.