Organisation und Zuständigkeiten des Sportgerichtes des SFV Halle
Organisation und Zuständigkeiten des Sportgerichtes des SFV Halle
Da laut § 2 Ziffer 2 der ReuVO in der Regel durch Einzelrichter entschieden wird, gelten grundsätzlich folgende Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von allen sportgerichtlichen Verfahren auf Antragstellung der Staffelleiter bzw. deren Ausschussvorsitzenden:
- Feldverweise, Nichtantreten, Unberechtigtes Mitwirken lassen von Spielern, Vorfälle im Zusammenhang mit dem Spiel (wo die Strafbefugnis der Verwaltungsorgane ausgeschöpft ist)
Sportkamerad Hartmut List – Stadtoberliga sowie Pokalspiele der Männer (Stadtpokal)
Sportkamerad Yusuf Aydinbas – Stadtliga der Männer
Sportkamerad Sascha Händel – 1. Stadtklasse der Männer und Reservepokal der Männer
Sportkamerad Janis Müller – 2. Stadtklasse der Männer sowie Vergehen von Trainern + Offiziellen im Männerspielbetrieb
Sportkamerad Mark Habermann – Spielbetrieb der Nachwuchsmannschaften
- Bei Abwesenheit (Urlaub etc.) bzw. ist von einem Sportrichter der eigene Verein betroffen, wird dem Staffelleiter / Ausschussvorsitzenden ein entsprechender Vertreter mitgeteilt.
- Wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, verweist der Einzelrichter diese Rechtssache an den Vorsitzenden des Sportgerichtes des SFV Halle. Daraufhin wird entschieden, ob das Sportgericht in Kollegialbesetzung dieses Verfahren schriftlich oder gar mündlich weiterführt.
- Bei allen sonstigen Anträgen oder Rechtsbehelfen wird durch den Vorsitzenden die Bearbeitungs- bzw. Verfahrensart geprüft sowie der zuständige Bearbeiter festgelegt.