Das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) hat am gestrigen Abend die Weichen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Landesebene gestellt. In einem digitalen Austausch wurde festgelegt, dass die Staffeln der Verbandsliga sowie die Landesliga bzw. Landesklasse laut Rahmenterminplan unter Berücksichtigung der geltenden Landesverordnung nach Absprache mit den Vereinen wieder ins Spielgeschehen eingreifen.
Sollte die Landesregierung in der kommenden Woche keine Änderungen bezüglich des Amateursports im Freien erlassen, soll im Februar die Verbandsliga den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Aktuell gilt dabei auf den Außensportanlagen die 3G-Regel im Erwachsenenbereich, die Nutzung der Innenräume (Kabine, Vereinsheim etc.) unterliegt der 2G-Regelung. Unter diesen Auflagen soll der Spielbetrieb auf Landesebene auch erfolgen. Am kommenden Donnerstag sucht der FSA den digitalen Austausch mit den 20 Vertretern der Verbandsliga, um konkret den Fortlauf der Saison 2021/22 zu erläutern. Video-Konferenzen mit den Vertretern aus Landesliga und Landesklasse erfolgen ebenfalls noch im Januar.
FSA-Präsident Holger Stahlknecht: „Wir wissen, dass alle Vereine wieder auf die Plätze zurückkehren möchten und auch der FSA will, dass wieder Fußball gespielt wird. Dabei müssen aber die Vorgaben der Landesregierung sowie die behördlichen Anordnungen der Kommunen Berücksichtigung finden. Auch im Jugendfußball soll der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden.“
Die Kreis- und Stadtfachverbände können laut Beschluss des Verbandsvorstands vom 27. November 2021 jeweils autark entscheiden, wann und unter welchen Gegebenheiten nach der Winterpause in den Ligen unterhalb der Landesklasse gespielt werden soll.
Auch im Frauen- und Jugendspielbetrieb stehen die Zeichen auf Fortführung der Saison. Hierzu werden zeitnah die weiteren Schritte zur Rückkehr auf den Rasen kommuniziert.
Quelle: www.fsa-online.de
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