
Hartmut List
Vorsitzender Sportgericht
Schulstraße 15
06193 Petersberg
OT Gutenberg
Organisation und Zuständigkeiten
Da laut der ReuVO in der Regel durch Einzelrichter entschieden wird, gelten grundsätzlich folgende Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von allen sportgerichtlichen Verfahren auf Antragstellung der Staffelleiter bzw. deren Ausschussvorsitzenden:
- Feldverweise, Nichtantreten, Unberechtigtes Mitwirken lassen von Spielern, Vorfälle im Zusammenhang mit dem Spiel (wo die Strafbefugnis der Verwaltungsorgane ausgeschöpft ist)
- Bei Abwesenheit (Urlaub etc.) bzw. ist von einem Sportrichter der eigene Verein betroffen, wird dem Staffelleiter / Ausschussvorsitzenden ein entsprechender Vertreter mitgeteilt.
- Wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, verweist der Einzelrichter diese Rechtssache an den Vorsitzenden des Sportgerichtes des SFV Halle. Daraufhin wird entschieden, ob das Sportgericht in Kollegialbesetzung dieses Verfahren schriftlich oder gar mündlich weiterführt.
- Bei allen sonstigen Anträgen oder Rechtsbehelfen wird durch den Vorsitzenden die Bearbeitungs- bzw. Verfahrensart geprüft sowie der zuständige Bearbeiter festgelegt.

